Chefarztrecht und Krankenhausrecht
Chefarztrecht und Krankenhausrecht
Leitende Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen haben den Anspruch, bei der Gestaltung und Verhandlung von Chefarztverträgen, Zielvereinbarungen, Liquidationsrechten, Nebentätigkeiten, Wahlleistungsvereinbarungen und internen Organisationsstrukturen maßgeschneiderte individuelle Lösungen zu erhalten.
Mein besonderer Fokus liegt auf den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie auf Kooperationen zwischen Klinik, Praxis und MVZ.
Darüber hinaus begleite ich arbeitsrechtliche und organisatorische Fragestellungen im Krankenhaus sowie Auseinandersetzungen über Vergütung, Zuständigkeiten, Haftung und Vertragsbeendigung.
