Ihre Anwältin

Ihre Anwältin für Medizinrecht

Frau Dr. med. 
Katja Kumpmann

Kompetenz an der Schnittstelle von Medizin und Recht

 

Nach meinem Doppelstudium mit Approbation und Promotion habe ich mich dafür entschieden meine Ausbildung als Rechtsanwältin mit dem Fachanwalt für Medizinrecht abzurunden.

 

So arbeite ich vor allem seit der Kanzleigründung im Sommer 2006 bundesweit an der Schnittstelle von Medizin, Haftung und Gesundheitsrecht und bringe damit ein Profil mit, das juristische Analyse mit klinischer Erfahrung verbindet. 

 

Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht die rechtliche Bewertung medizinischer Sachverhalte sowie die strukturierte Analyse komplexer Behandlungsverläufe im medizinrechtlichen Kontext. 

 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Arzthaftung, sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Gesundheitswesen und im Bereich von Praxis Gründung- und Übergabe. 

 

Durch meine ärztliche Ausbildung und langjährige Tätigkeit beginnend in der Pflege, der Medizin und Klinikverwaltung verfüge ich über ein vertieftes Verständnis klinischer Abläufe, Dokumentationsstandards und medizinischer Entscheidungsprozesse. 

 

Dies ermöglicht eine präzise rechtliche Einordnung auch in anspruchsvollen, komplexen und streitigen Verfahren. 

 

Die Verbindung aus medizinischer Expertise und juristischer Klarheit schafft die Grundlage für eine Beratung, die medizinische Realität und rechtliche Anforderungen konsequent zusammenführt – mit dem Ziel einer nachvollziehbaren und belastbaren rechtlichen Bewertung. 

 

Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer strukturierten, fachlich fundierten und zugleich praxisnahen Herangehensweise, die medizinische Zusammenhänge verständlich in die rechtliche Argumentation überträgt.

 

Durch ständige persönliche Weiterbildung und meine regelmäßigen Fachvorträge für Mediziner und Juristen bzw. Publikationen ist mein Wissen immer aktuell.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten. 

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