Ärztliche Zusammenarbeit und Kooperation

Ärztliche Zusammenarbeit und Kooperation

Ärztliche Kooperationen sind ein zentraler Bestandteil moderner Versorgungsstrukturen. 

 

Hier zählt zu meinen Aufgaben insbesondere Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Teilgemeinschaftspraxen, Apparategemeinschaften, Konsiliar- und Belegarztmodelle sowie sektorenübergreifende Kooperationen zwischen Praxis, MVZ und Krankenhaus zu belgeiten.

 

Dabei lege ich besonderen Wert auf

  • klare Zuständigkeiten und Organisationsstrukturen
  • rechtssichere Vergütungs- und Kostenregelungen
  • berufs- und vertragsarztrechtliche Zulässigkeit
  • Abrechnungs- und Haftungsfragen
  • Datenschutz und Compliance
  • tragfähige Regelungen für Konfliktfälle, Ausscheiden und Nachfolge

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