Behandlungs- und Arzthaftungsrecht

Behandlungs- und Arzthaftungsrecht

 

Medizinische Kompetenz und juristische Spezialisierung – für eine fundierte Interessenvertretung

 

Kaum ein Rechtsgebiet ist so vielschichtig wie das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht. 

Medizinische Haftungsfälle bewegen sich im Spannungsfeld zwischen komplexen medizinischen Fragestellungen, hohen rechtlichen Anforderungen und oftmals erheblichen persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen. 

 

Für Patientinnen und Patienten geht es um die Aufarbeitung schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer stehen nicht selten die berufliche Reputation und erhebliche Haftungsrisiken im Raum.

 

Als Fachanwältin für Medizinrecht und approbierte Ärztin kann ich Sachverständigengutachten, Behandlungsdokumentationen und medizinische Leitlinien nicht nur rechtlich einordnen, sondern auch fachlich bewerten. Dadurch erkenne ich schnell, ob ein Gutachten tragfähig ist, wo medizinische Schwachstellen liegen und wie sich diese in die rechtliche Argumentation übersetzen lassen.

 

Ein Behandlungserfolg kann trotz sorgfältiger medizinischer Versorgung ausbleiben. Nicht jede Komplikation oder jeder unerwünschte Verlauf begründet deshalb einen Behandlungsfehler. 

 

Entscheidend ist vielmehr, ob der zum Zeitpunkt der Behandlung geltende medizinische Standard eingehalten wurde, eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgt ist, die Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ein möglicher Fehler ursächlich für den eingetretenen Schaden geworden ist. 

 

Diese Fragen prüfe ich sorgfältig anhand der Behandlungsunterlagen, der aktuellen medizinischen Erkenntnisse und der maßgeblichen Rechtsprechung.

 

Vertretung von Patienten und Leistungserbringern

 

Ich berate und vertrete sowohl Patientinnen und Patienten als auch Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Berufsausübungsgemeinschaften, sonstige medizinische Leistungserbringer und Haftpflichtversicherer in allen Bereichen des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts.

 

Meine Tätigkeit umfasst vom Schwerpunkt die Prüfung, Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen

  • Behandlungsfehlern
  • Diagnose- und Befunderhebungsfehlern
  • Therapiefehlern
  • Aufklärungsfehlern
  • Dokumentationsmängeln
  • Organisationsverschulden
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Regressforderungen
  • Auseinandersetzungen mit Haftpflichtversicherern
  • Verfahren vor Schlichtungsstellen und Gerichten

Ich begleite meine Mandanten von der ersten rechtlichen Einschätzung über die außergerichtliche Korrespondenz und Vergleichsverhandlungen bis hin zur konsequenten Vertretung in gerichtlichen Verfahren.

 

Zahnarzthaftungsrecht

 

Im Zahnarzthaftungsrecht vertrete ich ausschließlich Leistungserbringer.

 

Ich berate Zahnärztinnen und Zahnärzte, Oralchirurgen, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen, zahnmedizinische Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Zahnkliniken sowie deren Haftpflichtversicherer bei der rechtlichen Bewertung und Abwehr zivilrechtlicher Haftungsansprüche.

 

Meine Tätigkeit umfasst insbesondere Verfahren wegen

  • zahnärztlicher Behandlungsfehler
  • Aufklärungs- und Dokumentationsmängeln
  • implantologischer Behandlungen
  • prothetischer Versorgung
  • chirurgischer Eingriffe
  • ästhetisch-zahnmedizinischer Behandlungen
  • komplexer Sanierungskonzepte

Gerade im Zahnarzthaftungsrecht kommt einer sorgfältigen Dokumentation, der medizinischen Begutachtung und einer strategischen Prozessführung besondere Bedeutung zu.

 

Tierarzthaftungsrecht

 

Auch im Tierarzthaftungsrecht berate und vertrete ich sowohl Tierhalter als auch Tierärztinnen und Tierärzte, Tierkliniken, tiermedizinische Einrichtungen und Haftpflichtversicherer.

Ich unterstütze Sie insbesondere bei der rechtlichen Beurteilung und Vertretung in Fällen von

  • tierärztlichen Behandlungsfehlern
  • Diagnose- und Therapiefehlern
  • Aufklärungs- und Dokumentationsmängeln
  • Operations- und Narkosezwischenfällen
  • Schadensersatzansprüchen
  • außergerichtlichen Verhandlungen
  • gerichtlichen Haftungsverfahren

Auch hier ermöglicht mir meine medizinische Ausbildung, komplexe fachliche Fragestellungen nachvollziehbar aufzubereiten und gemeinsam mit geeigneten Sachverständigen die medizinischen Grundlagen eines Haftungsverfahrens sorgfältig zu bewerten.

 

Mein Anspruch

 

Haftungsverfahren im Gesundheitswesen verlangen weit mehr als die Kenntnis gesetzlicher Vorschriften. Sie erfordern ein fundiertes Verständnis medizinischer Zusammenhänge, Erfahrung im Umgang mit Sachverständigengutachten sowie eine strategisch durchdachte Mandatsführung.

 

Ich lege besonderen Wert auf eine persönliche Betreuung, eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine transparente Beratung. 

 

Mein Ziel ist es, Ihre Interessen mit medizinischem Sachverstand, juristischer Präzision und dem notwendigen Verhandlungsgeschick außergerichtlich und gerichtlich bestmöglich zu vertreten.

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