Kosten

Klarheit von Anfang an

 

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt mit einer offenen und nachvollziehbaren Kostenbesprechung. 

 

Deshalb informiere ich Sie bereits vor der Mandatsübernahme darüber, auf welcher Grundlage die Vergütung erfolgt, welche Leistungen umfasst sind und mit welchen Kosten voraussichtlich zu rechnen ist.

 

Jedes Mandat ist anders. Deshalb prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, welche Form der Vergütung für Ihr Anliegen sinnvoll und rechtlich vorgesehen ist. So erhalten Sie bereits zu Beginn eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung.

 

Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

 

In vielen außergerichtlichen und gerichtlichen Mandaten richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

 

Dieses regelt die gesetzlichen Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten. Je nach Art des Mandats bemessen sich diese insbesondere nach dem Gegenstandswert oder nach gesetzlich festgelegten Gebühren.

 

Die Abrechnung nach dem RVG bietet eine transparente und bewährte Grundlage der Vergütung. Soweit das Gesetz zwingende Vorgaben enthält – insbesondere in gerichtlichen Verfahren –, werden diese selbstverständlich eingehalten.

 

Vergütungsvereinbarungen bei umfangreichen und spezialisierten Mandaten

 

Nicht jedes Mandat lässt sich durch die gesetzlichen Gebühren angemessen abbilden. 

Gerade im Medizinrecht sind viele Beratungs- und Gestaltungsmandate durch einen hohen fachlichen Anspruch und einen erheblichen Zeitaufwand geprägt.

 

Dies betrifft insbesondere

  • Praxisgründungen, Praxisübernahmen und Praxisabgaben
  • Anstellungs-, Chefarzt- und Honorararztverträge
  • KV Rechtlichen Begleitung
  • laufende Beratung von Arztpraxen und anderen Leistungserbringern
  • umfangreiche Vertragsgestaltungen
  • komplexe Arzthaftungs- und Behandlungshaftungsverfahren
  • GdB Verfahren und Begleitung im Bildungsrecht
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Eingehende Beratungen mit Strategieplanung anhand von bestehenden Unterlagen

Diese Mandate erfordern regelmäßig die Prüfung umfangreicher Unterlagen, die Auswertung medizinischer und rechtlicher Fragestellungen, die Entwicklung individueller Vertragsgestaltungen sowie eine enge Abstimmung mit den Mandanten und weiteren Beteiligten.

 

In solchen Fällen vereinbare ich eine individuelle Vergütungsvereinbarung, häufig auf Grundlage eines Zeithonorars. 

 

Diese Form der Vergütung bildet den tatsächlichen Arbeitsaufwand transparent und fair ab und ermöglicht eine passgenaue, sorgfältige und qualitativ hochwertige Beratung.

 

Erstberatung/ Eingehende Beratung

 

Bereits im Rahmen einer Erstberatung kann eine erste Einschätzung kurzfristig und überschlägig erfolgen.

 

Durch eine eingehende Beratung auf Basis von vorgelegten Unterlagen können viele rechtliche Fragen geklärt, Erfolgsaussichten realistisch eingeschätzt und das weitere Vorgehen besprochen werden.

 

Vor dem Termin informiere ich Sie selbstverständlich über die hierfür entstehenden Kosten. 

 

So können Sie in Ruhe entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

 

Rechtsschutzversicherung

 

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfehle ich Ihnen, vor der Mandatierung selbst zu klären, ob für Ihr Anliegen Versicherungsschutz besteht und eine Kostendeckungszusage erteilt wird.

Bitte beachten Sie, dass nicht jede Rechtsschutzversicherung sämtliche Bereiche des Medizinrechts umfasst. Insbesondere im Behandlungs- und Arzthaftungsrecht bestehen häufig Leistungsausschlüsse oder besondere Voraussetzungen für die Kostenübernahme. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich ausschließlich nach Ihrem Versicherungsvertrag.

 

Gerne berücksichtige ich eine bereits vorliegende Deckungszusage im Rahmen der Mandatsbearbeitung. 

 

Die Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen sowie die Einholung von Deckungszusagen übernehme ich grundsätzlich nicht.

 

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

 

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, informiere ich Sie selbstverständlich auch zu den Möglichkeiten der Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe.

 

Ob diese staatlichen Unterstützungsleistungen in Ihrem Fall in Betracht kommen, prüfe ich gerne mit Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.

 

Zahlungsoptionen

 

Vor allem bei Zeithoronaren und größeren Aufträgen arbeite ich mit Vorschüssen für ein bestimmtes Stundenkontigent (regelmäßige Abrechnung inbegriffen) bzw. für den durchschnittlich zu erwartenenden Auftragswert

 

Rechnungen erhalten Sie in moderner Form, möglichst papierlos auf dem vereibarten Zugangsweg mit QR Code versehen zur Zahllungserleichterung.

 

Neben der Überweisung auf mein Girokonto biete ich auch Paypal-Zahlung über ein sicheres Geschäftskonto und vor Ort nach Ihrer Durchsicht der Rechnung ein Kartenterminal für die gängigen Giro- und Kreditkarten an.

 

Mein Anspruch

 

Als Fachanwältin für Medizinrecht und Ärztin begleite ich Mandanten häufig in rechtlich und persönlich anspruchsvollen Situationen. 

 

Gerade deshalb ist mir wichtig, dass die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit von Anfang an klar sind.

 

Deshalb erläutere ich Ihnen die für Ihr Mandat passende Vergütungsform, beantworte Ihre Fragen transparent und halte sämtliche Vereinbarungen transparent schriftlich fest.

 

Mein Ziel ist eine faire und nachvollziehbare Vergütung, die dem Umfang, der Schwierigkeit und der Bedeutung Ihres Mandats entspricht – damit Sie und ich uns  auf das Wesentliche konzentrieren können: 

 

die bestmögliche rechtliche Vertretung Ihrer Interessen.

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