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PATIENTENVERFÜGUNG


Patientenverfügungen

Seit 01.Septemer 2009 ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“, besser bekannt als „Patientenverfügungsgesetz“ in Kraft getreten. Dadurch werden die Vor­aus­set­zun­gen von Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen und ihre Bin­dungs­wir­kung erstmals klar umrissen im Ge­setz be­stimmt. Mit einer Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung soll dem Behandler verbindlich der Wille seines Pa­ti­en­ten vorgelegt wer­den, der sich zur Frage sei­ner Be­hand­lung nicht mehr selbst äu­ßern kann.

Aufgrund dieser Bestimmung können Sie schon gegenwärtig Vorsorge treffen, und dafür sorgen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen verbindlich Beachtung finden.

Frau Rechtsanwältin Dr. med. Kumpmann steht Ihnen hierbei für eine umfassende juristische Beratung, bei der auch Ihre gesundheitliche Situation Beachtung findet, zur Verfügung. Auf Basis der vorangehenden Beratung fertigen wir dann einen Vorschlag Ihre individuelle Patientenverfügung und/oder Ihre Vorsorgevollmacht.