PATIENTENVERFÜGUNG |
Seit 01.Septemer 2009 ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“, besser bekannt als „Patientenverfügungsgesetz“ in Kraft getreten. Dadurch werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung erstmals klar umrissen im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung soll dem Behandler verbindlich der Wille seines Patienten vorgelegt werden, der sich zur Frage seiner Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. Aufgrund dieser Bestimmung können Sie schon gegenwärtig Vorsorge treffen, und dafür sorgen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen verbindlich Beachtung finden. Frau Rechtsanwältin Dr. med. Kumpmann steht Ihnen hierbei für eine umfassende juristische Beratung, bei der auch Ihre gesundheitliche Situation Beachtung findet, zur Verfügung. Auf Basis der vorangehenden Beratung fertigen wir dann einen Vorschlag Ihre individuelle Patientenverfügung und/oder Ihre Vorsorgevollmacht. |