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KRANKENVERSICHERUNG


Recht der privaten und/ oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Zur Thematik der Krankenversicherung gibt es zahlreiche unterschiedliche Versicherungskonstellationen, wie z.B. Private oder Gesetzliche Vollversicherung, die freiwillige gesetzliche Krankenvollversicherung, private Zusatzversicherungen (für ambulante Teilbereiche oder den stationären Aufenthalt), Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, die Versicherung von Beamten über die Beihilfe und noch etliche weitere Konstellationen.

Allen Varianten ist gemeinsam, dass es häufig Probleme beim Abschluss des Versicherungsverhältnisses und bei der Zusage der Kostenübernahme bzw. Erstattung von Leistungen gibt.

Neben der Frage der Erstattung von Arzt- und Krankenhausrechnungen helfen wir Ihnen vor allem bei Problemen mit Erstattungen der Leistungen von Gesundheitshandwerkern (wie z.B. Optikern, Hörgeräteakustikern, Sanitätshäusern), Physiotherapeuten, Osteopathen, Heilpraktikern, aber auch wenn Ihre Kasse Ihnen nicht die beantragte Kinderwunschbehandlung zusagt. Hier vertreten wir Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen Bereich, aber wenn nötig auch vor den Gerichten. Außerdem können Sie auf unser fundiertes Wissen schon zurück greifen, bevor Sie einen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen eingehen. Wir beraten Sie umfassend, stellen Ihren Bedarf unabhängig fest und zeigen Ihnen insbesondere die Vor- und Nachteile verschiedener Versicherungsmodelle neutral auf.

Im Rahmen der sozialen und privaten Pflegeversicherung begleiten wir Sie ebenfalls bei Problemen der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und speziell bei der Eingruppierung in die Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehende Pflegestufe.

Pflegefachkräfte, Pflegeeinrichtungen aber auch Sie als Laienpflegekraft im Rahmen der Familienhilfe beraten wir zu allen Fragen des Pflegerechts.