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BERUFSRECHT


Berufsrecht der Heilberufe

Im sich dauernd wandelnden Berufsrecht der Heilberufe sind wir für Sie z.B. tätig, indem wir Ihre Werbemaßnahmen auf Visitenkarten, Praxisschildern und der Homepage auf Rechtskonformität prüfen. Überdies stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie berufsrechtlich belangt werden, Probleme bei der Zulassung zur Ärzteschaft, Ihrer Facharztprüfung oder der Berufsausübung (beispielsweise Verfahren vor der Kammer oder der Schiedsstelle der Kammer) auftreten.