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GRÜNDUNGSRECHT


Gründung von Privatkliniken, MVZ und ähnlichen Gesundheitseinrichtungen

Das Interesse an der Gründung von Privatkliniken ist –trotz aller damit verbundenen Widrigkeiten- ungebrochen. Steigende Gründungszahlen erklären sich auch damit, dass hierin außer für den Träger eine erweiterte Verdienstmöglichkeit für besonders motiviertes Personal liegt und die Nachfrage der Patienten nach Gesundheitsleistungen aus dem „Premiumsegment“ trotz neuer Restriktionen für die Anbieter ungebrochen ist.

Auch gesetzlich versicherte Patienten haben ein großes Interesse an gebündelten Leistungen, die Ihnen mit optimierten Abläufen angeboten werden. Nicht nur eine Privatklinik eignet sich zudem zur Gründung eines an diese räumlich angegliedertes Medizinischen Versorgungszentrums, um auch GKV Patienten an den optimierten Abläufen und der Geräteausstattung des etablierten „Premiumsegments“ teilhabe zu lassen.

Aufgrund der bestehenden Rechtslage ist es in diesem Bereich unerlässlich schon im Rahmen der Gründungsplanung eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen und das Projekt von einem Team von Fachleuten begleiten zu lassen. Auch hierzu stehen wir Ihnen zur Verfügung und unterbreiten Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.