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KOSTEN

Wir informieren Sie bereits im ersten Termin und auf Wunsch auch schon bei der Terminvereinbarung individuell und unter Bezug auf Ihr Anliegen über die für unsere anwaltlichen Leistungen entstehenden Gebühren.

Soweit wir mit Ihnen keine andere Vereinbarung treffen, berechnen sich unsere Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührenhöhe hängt im Wesentlichen vom jeweiligen Streit- oder Gegenstandswert der beauftragten Angelegenheit ab. Weitere Ausführungen zur Berechnung von Anwaltsgebühren bekommen Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer.

Honorarabrechnungen nach RVG erfolgen nach gesetzlich festgelegten Berechnungsmethoden und werden so teils Ihrem Anliegen nicht gerecht. In solchen Fällen schlagen wir Ihnen auf das einzelne Anliegen abgestimmte Zeit- oder Pauschalhonorare vor.

Die Abrechnung unserer anwaltlichen Leistungen über Zeit- oder Pauschalhonorare richtet sich nach der Art des Mandates, den individuellen Anforderungen, der Schwierigkeit der Beauftragung, dem nachgefragten Rechtsgebiet und dem von uns zu übernehmenden Haftungsrisiko.

Die Erfahrung zeigt, dass die Honorarabrechnung auf Zeitbasis oder die Beauftragung von einzelnen Arbeitsmodulen gegen Pauschalvergütung für den Mandanten zahlreiche Vorteile bietet. Hierzu beraten wir Sie persönlich und unter Berücksichtigung Ihres individuellen Bedarfs.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir allerdings verpflichtet, zumindest keine geringeren, als die nach dem RVG angefallenen Gebühren zu berechnen.