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ARZTHAFTUNG


Arzthaftung/ Behandlungsfehler/ Kunstfehler

Im Arzthaftungsrecht dreht sich die Hauptfrage meist darum, ob ein vorwerfbares ärztliches Fehlverhalten beim Patienten zu einem Schaden geführt hat.

Im Rahmen von Arzthaftungsfällen vertreten wir sowohl Ärzte, Kliniken, als auch Patienten und deren Angehörige. Die erfolgreiche Durchsetzung oder auch Abwehr von Arzthaftungsansprüchen setzt nach unserer Überzeugung auch voraus, dass dem tätigen Rechtsanwalt beide Perspektiven vertraut sind.

Als Teil des Arzthaftungsrechts bearbeiten wir ebenfalls Fälle aus dem Bereich Geburtsschadensrecht. Gerade in diesem Bereich schwerster Schäden erweist sich für die Ratsuchenden Eltern, aber auch für Ärzte, denen ein solch schwerer Fehler vorgeworfen wird, die Qualifikation von Frau Dr. med. Kumpmann als Fachanwältin für Medizinrecht und Ärztin als besonders hilfreich.